Das römische Verwaltungssystem zeichnete sich durch eine weitreichende Systematisierung und die fehlende Trennung von Zivil- und Militärverwaltung aus.
Plebejischer Ädil:
Das Amt war den Plebejern vorbehalten und dauerte ein Jahr. Sie waren immun und hatten die Leitung des Polizeidienstes inne. Zudem führten sie Aufsicht über die Speicher. Innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche hatten sie die Rechtsprechung inne, woraus sie schrittweise ein allgemeines Handelsrecht entwickelten. Mit Beginn der Kaiserzeit verloren sie an Bedeutung.
Kurulischer Ädil:
Die beiden kurulischen Ädilen mit einjähriger Amtszeit stammten aus den Reihen der Patrizier. Zu ihren Aufgaben zählte die Überwachung der Auspizien, die Leitung der Tributarkomitien und die Kontrolle der patrizischen Tempel und Spiele.
Konsuln:
In Friedenszeiten das höchste Amt Roms. Die beiden Konsuln wechselten sich monatlich ab, wogegen in Kriegszeiten oft einer in Rom blieb, während der andere als Befehlshaber ins Feld zog. Die Konsuln beriefen und leiteten den Senat. Auch führten sie den Vorsitz religiöser Feste und nahmen die Auspizien vor. Im Kaiserreich verlor das Konsulat seine Eigenständigkeit.
Prätor:
Sie unterstützten die Konsuln bei der Rechtsprechung. Ausserdem vertraten sie die Konsuln bei Abwesenheit und leiteten den Senat. Ihre Aufgabenbereiche wurden durch Losentscheid zugesprochen.
Proprätor:
Ein Praetor, der nach dem Ende seiner Praetur Statthalter einer Provinz wurde, ohne allerdings ein militärisches Kommando zu haben.
Prokonsul:
Prokonsuln waren ursprünglich Konsuln, deren Amtszeit wegen eines Feldzuges verlängert wurde, damit sie diesen beenden konnten. Ab 150 c. Chr. fungierten sie auch als Statthalter einer Provinz.
Prokurator:
Ursprünglich nur ein Sklave, dem sein Herr die Verwaltung seiner Güter übertragen hatte, gewann der Prokurator seit Augustus durch die mangelnde Trennung kaiserlichen Privatvermögens und Staatsvermögens an Bedeutung, da er Aufgaben im Staate als persönlicher Beauftragter des Kaisers übernahm.
Was ist ein Senator
Der Senat als der oberste Rat des Reiches hatte zwar nur beratende Funktion, war aber das tatsächliche Zentrum der Macht Roms. Senatoren wurden alle wichtigeren Beamten nach dem Ende ihrer Amtszeit oder Statthalterschaft. Theoretisch hatte der Senat zwar keine Weisungsbefugnis gegenüber den Magistraten, tatsächlich wagte niemand, sich gegen ihn zu stellen. Während der Kaiserzeit nahm die Bedeutung der Senatoren ab.
Volkstribun:
Die zwischen zwei und sechs Volkstribunen waren Vertreter der Interessen der Plebejer. Tribunen waren unantastbar und riefen die Volksversammlung ein. Sie hatten ein Widerspruchsrecht, mit welchem sie alle öffentlichen Vorhaben unterbinden konnten, sogar solche des Senats. Ihre Amtsgewalt war auf die Stadt Rom beschränkt. Sie konnten Zwangsmassnahmen gegen jedermann beschliessen. Ihre Macht endete mit dem Beginn des Kaiserreichs.
Quästor:
Ursprünglich Untersuchungsrichter des Konsuls aus den Reihen der Senatoren oder Ritter. Sie vertraten den Konsul auf einem Feldzug und verwalteten die Kriegskasse. Später kamen noch Provinzquästoren dazu, welche die Kassen der Provinz führten. Die Quästoren Roms waren für die Steuererhebung zuständig, sie hatten mit Staatsgeldern die Truppen zu besolden und öffentliche Bauten zu finanzieren. Im Prinzip waren die Quästoren also die Rechnungsführer der öffentlichen Verwaltung.
Zensor:
Sie waren zunächst für die Schätzung der Bürger (Zensus) zuständig. Gewählt wurden jeweils zwei ehemalige Konsuln als Zensoren für fünf Jahre, später nur noch 18 Monate. Zensoren waren immun und konnten dieses Amt nur einmal ausüben. Sie wählten die künftigen Senatoren aus, die sie auch wieder aus dem Senat entfernen konnten. Ausserdem verwalteten sie die Staatsländereien und die Verpachtung staatlicher Rechte sowie die Einküfte daraus. Mit dem Beginn der Kaiserzeit verloren sie ihre Machtbefugnisse.
Diktator:
Der Diktator war Inhaber uneingeschränkter Macht für ursprünglich ein halbes Jahr. Da unter Sulla und Caesar die Aufgaben des Diktators nicht rechtzeitig erledigt werden konnten, wurde die Diktatur ausgedehnt, so war Caesar Diktator auf Lebenszeit. Ein Diktator war auch nach dem Ende seiner Amtszeit immun. Im Gegensatz zu den Konsuln hatte der Diktator auch innerhalb der Stadtgrenzen Roms militärische Gewalt. Ernannt wurden Diktatoren in besonderen Situationen, zum Beispiel bei Unruhen oder Kriegen. Einzig das Finanzwesen und der Staatsschatz waren dem Diktator nicht zugänglich. Der Diktator war allein für Italien selbst zuständig.
